Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Tapezierermeister Norbert Mayr, Brunnengasse 35, 1160 Wien  ATU 55531605
(nachfolgend Auftragnehmer genannt)


1 ALLGEMEINES
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer gültigen Fassung gelten für Verträge zwischen Auftragnehmer und Kunden.

2 PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN
Der Auftragnehmer bietet detailgetreue, stilgerechte Renovierung von Polstermöbeln an. Weiters werden Malerarbeiten, Tapezierarbeiten, das Verlegen von Bodenbelägen so wie das Nähen von Vorhängen angeboten.

3 VERTRAGSSCHLUSS
Alle durch den Auftragnehmer erstellten Angebote, Verkäufe und Dienstleistungen erfolgen zu den Bedingungen der AGB. Durch Auftragserteilung werden die AGB Vertragsbestandteil und vom Auftragsgeber als verbindlich anerkannt.

Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Der Vertrag erlangt seine Gültigkeit mit der Übergabe der Auftragsbestätigung an den Kunden oder mit Arbeitsbeginn.


5 LIEFERUNG UND LEISTUNG
Kostenpflichte Kostenvoranschläge sind vom Kunden bei Erhalt zu bezahlen. Diese Kosten werden bei Auftragserteilung  von der Rechnungssumme abgezogen.

Sollte die Zeitspanne zwischen Vertragsabschluss und Arbeitsdurchführung länger als
2 Monate betragen und  treten in dieser Zeit unvorhersehbare Änderungen bei Lohn – und / oder Materialkosten ein, so erhöhen sich die Preise um den jeweiligen Prozentsatz. Sollte dieser Fall eintreten, wird der Kunde vom Auftragnehmer unverzüglich davon informiert.

Ereignisse höherer Gewalt sowie sämtliche Ereignisse, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, zu denen beispielsweise aber nicht ausschließlich Arbeitskämpfe und Naturkatastrophen zählen, entbinden den Verkäufer von der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen, solange diese Ereignisse andauern. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, wenn ein solches Ereignis eintritt; gleichzeitig wird der Auftragnehmer dem Kunden Mitteilung darüber machen, wie lange ein solches Ereignis voraussichtlich dauert. Ist es dem Kunde nicht möglich die Lieferung bzw. Leistung innerhalb einer Frist von vier Wochen aufgrund höherer Gewalt auszuführen, so ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt. Eventuell geleistete Anzahlung werden abzüglich der bis dato ausgeführten Lieferungen und Leistungen dem Kunden unverzüglich rückerstattet.

6 UMFANG DER LEISTUNGEN UND LIEFERUNGEN
Die Leistungen und Lieferungen werden wie im Angebot des Auftragnehmers beschriebenen Umfang und Ausführung durchgeführt. Mündliche Angaben stellen keine Zusage, welcher Art auch immer, dar. Änderungen im Sinne des Fortschrittes oder durch gesetzliche Änderungen bleiben während der Lieferzeit vorbehalten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, in zumutbarem Umfang Teillieferungen zu erbringen. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wurden.

7 FÄLLIGKEIT, ZAHLUNG, VERZUG
Zahlungen sind bei Fertigstellung der Arbeiten und Lieferungen sofort und ohne Abzug fällig. Bei Verzögerungen der Leistungsausführung ist der Auftragnehmer berechtigt für erbrachte Leistung eine Teilrechnung fällig zu stellen .

8 EIGENTUMSVORBEHALT
Alle gelieferten Artikel und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Der Besteller ist nicht berechtigt, die Ware vor vollständiger Bezahlung und damit vor Übergang des Eigentums auf den Besteller, an Dritte weiter zu veräußern. Für Besteller, die Unternehmer sind, behält sich der Verkäufer das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor.

9 GEFAHRÜBERGANG
Versendet der Auftragnehmer auf Verlangen des Kunden die Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat. Ein Kunde der Unternehmer ist, trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware nach Übergabe der Ware an die Transportperson.

10 GEWÄHRLEISTUNG UND MÄNGELHAFTUNG

Der Auftragnehmer haftet nur für von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden an Gegenständen, die er im Zuge der Leistungserbringung zur Bearbeitung übernommen hat. Alle sonstigen Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere solche auf Ersatz jeglichen weiteren Schadens einschließlich eventueller Folgeschäden sind ausgeschlossen, ausgenommen bei groben Verschuldens seitens des Auftragnehmers.
Die Abtretung von Ansprüchen ist ausgeschlossen. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden ausgeschlossen, gleich aus welchen Rechtsansprüchen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind oder Folgeschäden, insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden. Soweit die Haftung vom Auftragnehmer ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Soweit fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt wird, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden begrenzt. Die Verjährungsfrist beträgt vierundzwanzig Monate, gerechnet ab Erbringung der Dienstleistung oder Lieferung. Ein Kunde, der Unternehmer ist, muss der Mängelanzeige innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware nachkommen. Ebenfalls ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden berechtigt, die Gewährleistung auf Nachbesserung oder Umtausch zu beschränken. Für Kunden, die Unternehmer sind, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche zwölf Monate.

11 ANWENDBARES RECHT
Auf das zwischen dem Auftraggeber und dem Kunden geschlossene Vertragsverhältnis ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar. Als Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis gilt das Gericht am Sitz des Auftragnehmers als zuständig.

12 DATENSCHUTZ
Personengebundene Daten des Kunden werden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und ausschließlich im Rahmen der Vertragsabwicklung verwendet. Der Kunde verpflichtet sich diese Daten gewissenhaft und vertraulich zu behandeln und diese nicht an Dritte weiterzugeben.

13 SONSTIGES
Sollte eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen sollen diejenigen wirksamen Regelungen treten, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen.
Mündliche Nebenabreden haben keine Geltung. Der Auftraggeber behält sich vor diese AGB jederzeit zu ergänzen oder zu ändern, ohne hierüber vorher informieren zu müssen. Änderungen dieser AGB werden auf der Website des Auftraggebers veröffentlicht.

14 GEISTIGES EIGENTUM DER WEBSITE-INHALTE
Jegliche Urheber- und Leistungsschutzrechte für veröffentlichte, vom Auftraggeber selbst erstellte Objekte wie Texte, Grafiken, Fotos, Layouts, HTML-Codes und Skripte auf der Website www.tapezierer-mayr.at  liegen beim Auftragnehmer. Jede Form der weiteren Nutzung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den jeweiligen Inhaber der Rechte.

 

 


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