Tapezierermeister Norbert Mayr, Brunnengasse
35, 1160 Wien ATU 55531605
(nachfolgend Auftragnehmer genannt)
1 ALLGEMEINES
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer gültigen
Fassung gelten für Verträge zwischen Auftragnehmer und Kunden.
2 PRODUKTE UND DIENSTLEISTUNGEN
Der Auftragnehmer bietet detailgetreue, stilgerechte Renovierung von
Polstermöbeln an. Weiters werden Malerarbeiten, Tapezierarbeiten, das Verlegen
von Bodenbelägen so wie das Nähen von Vorhängen angeboten.
3 VERTRAGSSCHLUSS
Alle durch den Auftragnehmer erstellten Angebote, Verkäufe und Dienstleistungen
erfolgen zu den Bedingungen der AGB. Durch Auftragserteilung werden die AGB
Vertragsbestandteil und vom Auftragsgeber als verbindlich anerkannt.
Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Der Vertrag erlangt seine Gültigkeit mit der Übergabe der Auftragsbestätigung an den Kunden oder mit Arbeitsbeginn.
5 LIEFERUNG UND LEISTUNG
Kostenpflichte
Kostenvoranschläge sind vom Kunden bei Erhalt zu bezahlen. Diese Kosten werden
bei Auftragserteilung von der
Rechnungssumme abgezogen.
Sollte die
Zeitspanne zwischen Vertragsabschluss und Arbeitsdurchführung länger als
2 Monate betragen und treten in dieser
Zeit unvorhersehbare Änderungen bei Lohn – und / oder Materialkosten ein, so
erhöhen sich die Preise um den jeweiligen Prozentsatz. Sollte dieser Fall
eintreten, wird der Kunde vom Auftragnehmer unverzüglich davon informiert.
Ereignisse höherer Gewalt sowie sämtliche
Ereignisse, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, zu denen
beispielsweise aber nicht ausschließlich Arbeitskämpfe und Naturkatastrophen
zählen, entbinden den Verkäufer von der Erfüllung der vertraglichen
Verpflichtungen, solange diese Ereignisse andauern. Der Auftragnehmer ist
verpflichtet, den Kunden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, wenn ein
solches Ereignis eintritt; gleichzeitig wird der Auftragnehmer dem Kunden
Mitteilung darüber machen, wie lange ein solches Ereignis voraussichtlich
dauert. Ist es dem Kunde nicht möglich die Lieferung bzw. Leistung innerhalb
einer Frist von vier Wochen aufgrund höherer Gewalt auszuführen, so ist der
Kunde zum Rücktritt berechtigt. Eventuell geleistete Anzahlung werden abzüglich
der bis dato ausgeführten Lieferungen und Leistungen dem Kunden unverzüglich
rückerstattet.
6 UMFANG DER LEISTUNGEN UND LIEFERUNGEN
Die Leistungen und Lieferungen werden wie im Angebot des Auftragnehmers beschriebenen
Umfang und Ausführung durchgeführt. Mündliche Angaben stellen keine Zusage,
welcher Art auch immer, dar. Änderungen im Sinne des Fortschrittes oder durch
gesetzliche Änderungen bleiben während der Lieferzeit vorbehalten. Der Auftragnehmer
ist berechtigt, in zumutbarem Umfang Teillieferungen zu erbringen.
Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer
schriftlich bestätigt wurden.
7 FÄLLIGKEIT, ZAHLUNG, VERZUG
Zahlungen
sind bei Fertigstellung der Arbeiten und Lieferungen sofort und ohne Abzug
fällig. Bei Verzögerungen der Leistungsausführung ist der Auftragnehmer
berechtigt für erbrachte Leistung eine Teilrechnung fällig zu stellen .
8 EIGENTUMSVORBEHALT
Alle gelieferten Artikel und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung
Eigentum des Verkäufers. Der Besteller ist nicht berechtigt, die Ware vor
vollständiger Bezahlung und damit vor Übergang des Eigentums auf den Besteller,
an Dritte weiter zu veräußern. Für Besteller, die Unternehmer sind, behält sich
der Verkäufer das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der
Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor.
9 GEFAHRÜBERGANG
Versendet der Auftragnehmer auf Verlangen des Kunden die Ware nach einem
anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Kunden über,
sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst
zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
Ein Kunde der Unternehmer ist, trägt die Gefahr des zufälligen Untergangs und
der zufälligen Verschlechterung der Ware nach Übergabe der Ware an die
Transportperson.
10 GEWÄHRLEISTUNG UND MÄNGELHAFTUNG
Der
Auftragnehmer haftet nur für von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen verursachte
Schäden an Gegenständen, die er im Zuge der Leistungserbringung zur Bearbeitung
übernommen hat. Alle sonstigen Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere solche
auf Ersatz jeglichen weiteren Schadens einschließlich eventueller Folgeschäden
sind ausgeschlossen, ausgenommen bei groben Verschuldens seitens des Auftragnehmers.
Die Abtretung von Ansprüchen ist ausgeschlossen.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des
Kunden ausgeschlossen, gleich aus welchen Rechtsansprüchen. Der Auftragnehmer
haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind
oder Folgeschäden, insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für entgangenen
Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden. Soweit
die Haftung vom Auftragnehmer ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies
auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und
Erfüllungsgehilfen. Soweit fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt
wird, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden
Schaden begrenzt. Die Verjährungsfrist beträgt vierundzwanzig Monate, gerechnet
ab Erbringung der Dienstleistung oder Lieferung. Ein Kunde, der Unternehmer
ist, muss der Mängelanzeige innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware
nachkommen. Ebenfalls ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden berechtigt,
die Gewährleistung auf Nachbesserung oder Umtausch zu beschränken. Für Kunden,
die Unternehmer sind, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche zwölf
Monate.
11 ANWENDBARES RECHT
Auf das zwischen dem Auftraggeber und dem Kunden geschlossene
Vertragsverhältnis ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar. Als
Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem
Vertragsverhältnis gilt das Gericht am Sitz des Auftragnehmers als zuständig.
12 DATENSCHUTZ
Personengebundene Daten des Kunden werden nur im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften und ausschließlich im Rahmen der Vertragsabwicklung verwendet. Der
Kunde verpflichtet sich diese Daten gewissenhaft und vertraulich zu behandeln
und diese nicht an Dritte weiterzugeben.
13 SONSTIGES
Sollte eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar
sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle
der unwirksamen Bestimmungen sollen diejenigen wirksamen Regelungen treten, die
dem Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen.
Mündliche Nebenabreden haben keine Geltung. Der Auftraggeber behält sich
vor diese AGB jederzeit zu ergänzen oder zu ändern, ohne hierüber vorher
informieren zu müssen. Änderungen dieser AGB werden auf der Website des Auftraggebers
veröffentlicht.
14 GEISTIGES EIGENTUM DER WEBSITE-INHALTE
Jegliche Urheber- und Leistungsschutzrechte für veröffentlichte, vom Auftraggeber
selbst erstellte Objekte wie Texte, Grafiken, Fotos, Layouts, HTML-Codes und
Skripte auf der Website www.tapezierer-mayr.at liegen beim Auftragnehmer. Jede Form der
weiteren Nutzung bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den jeweiligen
Inhaber der Rechte.